Es ist eine vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich.
Es ist eine ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten).
Übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer.
Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:
Der gesetzliche Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt in bar bezahlt werden. oder
Der gesetzliche Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi in bar bezahlt werden.
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze), z.B. durch Ausweis.